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Ehefähigkeitszeugnis

Ein Mann im Anzug trägt eine Frau im Hochzeitskleid auf dem Rücken.

Paare, die im Ausland heiraten möchten, benötigen neben den einschlägigen Dokumenten zur Anmeldung der Eheschließung oft auch ein Ehefähigkeitszeugnis. Dieses Zeugnis beweist, dass der Eheschließung keine Hinderungsgründe nach deutschem Recht entgegenstehen und hat eine Gültigkeit von sechs Monaten. Eine Beantragung ist demnach lediglich bei einer Eheschließung im Ausland notwendig. Ob ein Ehefähigkeitszeugnis erforderlich ist, hängt vom Land ab, in dem die Ehe geschlossen werden soll.

In Deutschland wird jährlich etwa 25.000 Mal ein Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses beim Standesamt gestellt. Der Onlinedienst „Ehefähigkeitszeugnis“ vereinfacht die Beantragung und deren Bearbeitung sowohl für die Verwaltung als auch für die Bürger:innen.

Alle Projektinformationen finden Sie auch in einer PDF zusammengefasst:
Produktdatenblatt Ehefähigkeitszeugnis (pdf, 179.4 KB)

Projektinformationen

Produktname

Ehefähigkeitszeugnis

Verantwortliches Umsetzungsprojekt (UP)

Eheschließung

Weitere Leistungen des UPs

  • Voranmeldung und Anmeldung der Eheschließung
  • Ehe- und Lebenspartnerschaftsurkunde
  • Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe

Projektstatus

Die Freie Hansestadt Bremen und das Land Hessen setzen die Onlineanträge des Umsetzungsprojektes Eheschließung gemeinsam um. Anbindungen erfolgen aktuell im Rahmen des Rollouts deutschlandweit.

Federführende Bundesländer

Bremen / Hessen (in Kooperation)

Fachlich zuständiges Bundesressort

Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)

Federführendes Bundesressort

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)

Ansprechpartner

up-eheschliessung@ozg-umsetzung.de

Vorteile/Nutzen des Onlinedienstes

  • digitaler OZG-konformer Antragsprozess
  • sichere Authentifizierung mittels eID-Funktion
  • einfach digitale medienbruchfreie Antragstellung
  • in der Regel keine persönliche Vorsprache
  • effizientere und schnellere Bearbeitung des Antrags
  • Anbindung an Fachverfahren
  • Barrierefreiheit nach BITV 2.0

Beschreibung des Onlinedienstes


Leistungsumfang

Ein Antragsverfahren zur Beantragung des Ehefähigkeitszeugnisses.

Funktionsweise

  • Anmeldung mit dem neuen Personalausweis oder Elektronischer Identitätsnachweis (eID) über das Nutzerkonto Bund
  • Nachweise als Upload mit späterem Nachreichen der Originale, benötigte Unterlagen als Upload:
    • Geburtsurkunde / Auszug aus dem Geburtenregister
    • Personalausweis / Reisepass
    • Nachweis über vorherige Ehen oder Lebensgemeinschaften
  • Gebührenabwicklung über ePayment
  • Ergebnis der Prüfung ist das Ehefähigkeitszeugnis zur Vorlage bei der Eheschließung im Ausland

Beschreibung der Zielgruppe

Den Antrag können folgende Personen stellen:

  • mindestens eine Person muss zum Zeitpunkt der Antragstellung die deutsche Staatsangehörige besitzen

Beteiligte Bundesländer (Letter of Intent – LOI)

  • Schleswig-Holstein
  • Hamburg
  • Bremen
  • Niedersachsen
  • Nordrhein-Westfalen
  • Hessen
  • Rheinland-Pfalz
  • Thüringen
  • Berlin
  • Brandenburg
  • Bayern

Technische Beschreibung des Onlinedienstes

Genutzter technischer Standard

XÖV des XPersonenstands

Technische Voraussetzungen

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Koordinierungsstelle für IT-Standards der Freien Hansestadt Bremen (KoSIT).

Kostenschätzung zur Mitnutzung

Die Kosten für die Leistung Ehefähigkeitszeugnis setzen sich unter anderem aus den Kosten für die Bereitstellung des Onlinedienstes und den Kosten für die Betriebskoordination zusammen. Sie verteilen sich auf die Länder, die die Leistung mitnutzen. Da diese noch nicht feststehen, können die Betriebskosten aktuell noch nicht konkret beziffert werden. Fest steht: Je mehr Länder sich für die Mitnutzung entscheiden, desto günstiger wird es.

Finanzierung

Für das Jahr 2023 wird zurzeit durch den IT-Planungsrat eine mögliche Finanzierung des Betriebs diskutiert. Der Bund beabsichtigt, sein Engagement im Digitalisierungsprogramm Föderal im gleichen Maße wie bisher – über das Jahr 2022 hinaus bis zum Ende des Jahres 2023 – fortzusetzen, soweit der Bundeshaushaltsplan 2023 dafür Haushaltsmittel vorsieht (Quelle: Beschluss IT-PLR, 38. Sitzung).

Beauftragte IT-Dienstleister

ekom21 - KGRZ Hessen
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Carlo-Mierendorff-Straße 11
35398 Gießen
www.ekom21.de

Schnittstellen und Fachverfahren

  • Fachverfahren AutiSta über den Standard XPersonenstand
  • Datenrouting über DVDV

Weiterführende Informationen

OZG-Hessen

https://ozg.hessen.de/

Freie Hansestadt Bremen (Themenfeldseite)

https://www.finanzen.bremen.de/digitalisierung/ozg-themenfeld-familie-kind/ozg-umsetzungsprojekte/eheschliessung-98876

News

Aktuelle Meldungen: Seite Eheschließung

  • Der Senator für Finanzen

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