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FAQ zur Betriebskoordination Bremen

Drei Personen in einem Büro, die sich unterhalten.

1. Onlinedienste

Welche Onlinedienste werden zur Mitnutzung angeboten?

Eine Übersicht zu den Onlinediensten finden Sie hier:

Onlinedienste für Familie & Kind.

Onlinedienste für Unternehmensführung & -entwicklung

Müssen Behörden in Ländern und Kommunen die hier angebotenen Onlinedienste einführen?

Es gelten das 2017 erlassene Onlinezugangsgesetz (OZG) und die SDG-Verordnung, welche Bund, Länder und Kommunen dazu verpflichten, ihre Verwaltungsleistungen auch digital anzubieten.
Die von Bremen entwickelten Onlinedienste der OZG-Themenfelder Unternehmensführung & -entwicklung sowie Familie & Kind werden im Reifegrad 3 angeboten. Sie eignen sich damit, den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden und Digitalisierungserfolge nachnutzbar zu machen.

Welche Qualitätsziele verfolgen die Onlinedienste?

Die Onlinedienste erfüllen die Vorgaben des Onlinezugangsgesetzes (OZG) des Bundes. Diese sind im OZG-Leitfaden sowie in der Übersicht zu Übersicht zu Servicestandards beschrieben. Des Weiteren wurden in der Entwicklung die OZG-Reifegrad-Kriterien und die Einer-für-Alle-Mindestkriterien berücksichtigt.

Wie hoch wird der Anteil der Onlineanträge sein?

Es gibt noch keine belastbaren Hochrechnungen. In welchem Umfang ein Onlinedienst tatsächlich genutzt wird, hängt von vielen Faktoren ab – nicht zuletzt auch von dem Bekanntheitsgrad im jeweiligen Gebiet und der Online-Affinität der Zielgruppe.

2. Organisatorisches

Wer übernimmt den Betrieb der Onlinedienste? An wen können sich Behörden in Ländern und Kommunen bei organisatorischen Fragen wenden?

Der technische Betrieb der Onlinedienste liegt in verschiedenen BSI-zertifizierten Rechenzentren. Für die Steuerung des Betriebs ist die Betriebskoordination Bremen verantwortlich. Allgemeine Fragen zur Betriebsorganisation können an die Adresse info@betriebskoordination.bremen.de gerichtet werden.

Ansprechpersonen zu den jeweiligen Onlinediensten finden Sie auf den entsprechenden Unterseiten:

Onlinedienste für Familie & Kind.

Onlinedienste für Unternehmensführung & -entwicklung

Welche Aufgaben liegen im Betrieb bei der Betriebskoordination und welche beim mitnutzenden Land?

Am 29.03.2023 hat der IT-Planungsrat die Mindestanforderungen für den Betrieb von EfA-Diensten beschlossen. Der Beschluss findet sich auf der Webseite des IT-Planungsrates "EfA-Support und Betrieb" und steht Nutzenden in PDF-Form zum Download bereit.
Das Dokument beinhaltet Formulierungen zu den Rollen und Verantwortlichkeiten des EfA-Betriebes. und gibt Empfehlungen zur Verteilung der Verantwortlichkeiten.
Wenn Sie Fragen zu dem Dokument haben, wenden Sie sich bitte an die Vertreter:innen der AG Rahmenbedingungen Betrieb (RaBe) Ihres Landes.

Was muss eine zuständige Stelle bei der Einführung beachten?

Vor der Einführung sollten organisatorische Rahmen gesetzt werden, zum Beispiel:

  • Benennung von Ansprechpersonen
  • Sensibilisierung des Personals
  • Prüfung, ob und wie online gestellte Anträge ins Fachverfahren kommen – und ob mit der Einführung auch die bisherigen Prozesse anzupassen sind
  • Einbeziehung des zuständigen IT-Dienstleisters
  • gegebenenfalls Öffentlichkeitsarbeit vor Ort
  • Benennung eines fachlichen Supports

Welche wiederkehrenden Aufgaben kommen bei der Mitnutzung auf Kommunen zu?

Während des Betriebs fallen auf Seite der Kommunen unter anderem folgende Aufgaben an:

  • analog zum bisherigen Antragsverfahren: die Beantwortung von Fragen der Antragstellenden
  • Weitergabe von technischen Problemen an IT-Dienstleister
  • Pflege der Daten im Landeszuständigkeitsfinder (PVOG)
  • Weitergabe von Verbesserungsvorschlägen

Wer ist verantwortlich für das Product Backlog?

Das Backlog ist eine Liste mit zukünftigen Features der Onlinedienste. Die oder der Betriebsverantwortliche:r innerhalb der Betriebskoordination Bremen ist verantwortlich für das Backlog und die Priorisierung innerhalb des Backlog. Die Entscheidung über eine mögliche Weiterentwicklung wird vom jeweiligen Entscheidungsgremium der Mitnutzungsallianz (in der Regel der Steuerungskreis) oder im Rahmen der von ihr bestimmten Regelungen getroffen.

Wer ist für die Sicherstellung des Supports für Bürger:innen und Unternehmen zuständig?

Für die Onlinedienste des Themenfelds Familie & Kind gelten zur Sicherstellung des Supports die folgenden Rahmenbedingungen:

Verantwortlichkeiten des der Betriebskoordination Bremen

  • Der technische Second Level Support des EfA-Onlinedienstes wird von der Betriebskoordination verantwortet und sollte vom Bereitsteller des Onlinedienstes, dem IT-Dienstleister, direkt übernommen werden.

Verantwortlichkeiten des mitnutzenden Landes:

  • Die Verantwortung für den First Level Support, den Erstkontakt für Nutzende, liegt beim mitnutzenden Land. Dieser soll über die Telefonnummer 115 zur Verfügung gestellt werden. Über die 115 erhalten Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen Antworten zu den häufigsten Behördenanliegen. Sofern das mitnutzende Land die 115 nicht nutzen möchte, muss es den First Level Support über einen eigenen Service Desk bereitstellen.
  • Für die Beantwortung fachlicher Fragen sind weiterhin die Fachstellen im mitnutzenden Land verantwortlich.
  • Das mitnutzende Land muss die folgenden Leistungen sicherstellen:
    • den technischen Support (Second Level Support) der landeseigenen Komponenten im Zusammenhang mit dem EfA-Onlinedienst und
    • den Kontakt zu möglichen weiteren landesinternen IT-Dienstleistern (Third Level Support).
  • Zusätzlich zu den einzelnen Supportstrukturen (First, Second, Third Level) müssen die Kommunikationswege, wie beispielsweise das Ticket-Routing oder Wissensmanagement, im Land festgelegt und etabliert werden.

Für die Onlinedienste des Themenfelds Unternehmensführung & -entwicklung gelten die folgenden Rahmenbedingungen:

Lieferantencockpit & PQ-Portal:

Unternehmen steht ein Support zur Verfügung. Auch Personen von öffentlichen Stellen können dort ihre Fragen zum Lieferantencockpit sowie PQ-Portal adressieren. Der First Level Support ist per E-Mail unter lieferantencockpit-support@nortal.com sowie praequalifizierung-support@nortal.com zu erreichen. Komplexe Fragestellungen werden an den Second-Level-Support zur direkten Beantwortung weitergeleitet. Zusätzlich werden die Inhalte der Fragen stets in Hinblick auf systemseitige Anpassungen evaluiert.

Datenservice Öffentlicher Einkauf:

Wenden Sie sich bei Fragen zum Datenservice Öffentlicher Einkauf bitte an bkms@bescha.bund.de.

3. Rechtliches

Über welche Nachnutzungsmodelle beziehungsweise Kanäle können zuständige Stellen Onlinedienste beziehen?

Es wird daran gearbeitet, dass alle Online-Dienste auf dem EfA-Marktplatz auf Basis der FIT-Store 2.0-Verträge bezogen werden können.

Der Bund und jeweils alle Länder als Träger der FIT können – über die FIT– aufgrund der Inhouse-Beziehung Leistungen in den EfA-Marktplatz auf Basis des FIT-Store-Modells einstellen oder diese beziehen.
Alle Onlinedienste (außer der Vermittlungsdienst) sind auf dem EfA-Marktplatz bereitgestellt worden und können als Software-as-a-Service (SaaS) auf Basis der FIT-Store 2.0-Verträge von nutzungsinteressierten Ländern und dem Bund bezogen werden.
Bei Fragen zur Nutzung des Vermittlungsdiensts bzw. des Datenservice Öffentlicher Einkauf wenden Sie sich bitte an bkms@bescha.bund.de.

Wie bezieht die zuständige Stelle einen Onlinedienst?

Nutzungsinteressierte Länder (bzw. der Bund) müssen den Onlinedienst über den EfA-Marktplatz von der FITKO beziehen. Im Software-as-a-Service-Nachnutzungsvertrag zwischen der FITKO und dem Land erhält das Land das Recht zur Weitergabe der eingeräumten Nutzungsrechte an Nachnutzer und sonstige berechtigte Stellen. Je nach rechtlicher Struktur im Land kann dann eine Übertragung auf die kommunale Ebene z.B. über einen Intermediär stattfinden, d.h. über eine inhousefähige juristische Person oder eine:n Kommunalvertreter:in.

Wer trägt die datenschutzrechtliche Verantwortung?

Für Onlinedienste des Themenfelds Familie & Kind gilt:

Bremen vertritt die rechtliche Auffassung, dass die Betriebskoordination Bremen die alleinige Verantwortung im datenschutzrechtlichen Sinne trägt, bis die Daten durch Absenden des Antragstellenden in die Verantwortung der zuständigen Stelle (zum Beispiel Kommune) gesendet werden. Hierzu wird in den Onlinediensten sowohl eine Datenschutzerklärung Bremens als auch der nachnutzenden Stellen eingebunden. Antragstellende müssen beiden Erklärungen zustimmen, um den Antrag abschicken zu können.

Für Onlinedienste des Themenfelds Unternehmensführung & -entwicklung gilt:

Die Betriebskoordination Bremen ist im Rahmen der Bereitstellung und des Betriebs der Onlinedienste für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten (von der Entgegennahme bis zur Übermittlung/Bereitstellung zum Abruf an die angebundenen zuständigen Stellen) ausschließlich datenschutzrechtlich verantwortlich. Für die am Onlinedienst angeschlossenen Fachverfahren (vor- und nachgelagerte IT-Systeme) ist die jeweils zuständige Fachbehörde verantwortlich.

Wo werden die Daten gespeichert?

Je nach Art des Anschlusses und je nach Onlinedienst unterscheidet sich hier das Vorgehen. In den meisten von Bremen betriebenen Onlinediensten werden Antragsdaten bis zur Abholung durch die zuständige Stelle in einem BSI-zertifizierten in Deutschland betriebenen Rechenzentrum verarbeitet. Weitere Informationen finden Sie hier: Informationen zum Datenschutz

4. Technisches

Wird mein Fachverfahren vom Onlinedienst unterstützt?

Die von Bremen umgesetzten Onlinedienste von Familie & Kind arbeiten nach einem XÖV-Standard, in der Regel XFamilie. Die Onlinedienste von Unternehmensführung & -entwicklung nutzen die XStandardsEinkauf sowie den Standard XUnternehmen. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Fachverfahrenshersteller, ob diese Standards bereits unterstützt werden.

Alle weiteren Schritte sind vom Anbieter des Fachverfahrens zu klären (beispielsweise, ob ein Schnittstellenmodul installiert werden oder die Aktualisierung auf die aktuelle Version stattfinden muss). Die hierbei anfallenden Kosten trägt die nutzende Stelle.

Was muss technisch geklärt sein?

Für die von Bremen betriebenen Onlinedienste wird in einem Anbindungsleitfaden festgehalten, welche Schritte vollzogen werden müssen, um an den entsprechenden Onlinedienst angebunden zu werden. Diese finden Sie auf den jeweiligen Unterseiten der Onlinedienste.

5. Finanzielles

Welche Kosten werden auf die mitnutzenden Länder im laufenden Betrieb zukommen?

Die aktuellen Kosten für die von Bremen angebotenen Onlinedienste finden Sie hier: EfA-Preise des Landes Bremen

Wie werden die Kosten auf die mitnutzenden Länder verteilt?

Der IT-Planungsrat hat 2021 verschiedene Verteilmodelle vorgesehen. Die Abteilungsleitungsrunde stellte am 24. August 2022 im Einvernehmen fest, dass grundsätzlich nach Einwohnerzahlen zu verteilen sei, sofern die Nachnutzungsallianz kein anderes Modell festlegt. Allerdings sei angemerkt, dass jedes abweichende Modell auch zusätzlichen Aufwand nach sich zieht und die Betriebskoordination in Bremen das Interesse hat, möglichst einheitlich arbeiten zu können.

Wie hoch ist der Anteil der Weiterentwicklung?

Für jeden Onlinedienst wurde ein Budget festgelegt, mit dem die Veranschlagung pro Jahr kalkuliert wird. Über Verwendung der Mittel kann ein Steuerungskreis entscheiden. Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.mitnutzungsportal.bremen.de/onlinedienste-1473

Welcher Nutzungsgrad wurde berücksichtigt?

Anstelle einer fiktiven Mitnutzungsquote von 50 Prozent (wie im Beschluss der Abteilungsleiterrunde vom 24.08.2022 definiert) wurden im Themenfeld Familie & Kind die bisherigen Letter-of-Intents beziehungsweise sonstigen Absichtserklärungen als Grundlage des Nutzungsgrades ermittelt.
Im Themenfeld Unternehmensführung & -entwicklung ist der Nutzungsgrad aktuell noch in Klärung.

Wann ist mit einer Preisanpassung im laufenden Betrieb zu rechnen?

Der Beschluss der Abteilungsleiterrunde vom 24. August 2022 legt fest, dass die Preise für EfA-Dienste in einem zweijährigen Turnus mit mindestens einem Jahr Vorlauf zu aktualisieren sind. Eine Überdeckung oder Unterdeckung der tatsächlich angefallenen Kosten in den Vorjahren wird im Rahmen der Preisanpassung verrechnet.