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Unterhaltsvorschuss Online (UVO)

Eine Mutter, die mit ihrer Tochter vor einem Laptop sitzt

Wenn das andere Elternteil den Unterhalt nicht vollständig oder gar nicht zahlt, haben Kinder von Alleinerziehenden Anspruch auf Unterhaltsvorschuss.

„Unterhaltsvorschuss Online“ (UVO) ist eine der ersten OZG-Leistungen, die nach dem „Einer für Alle“ – oder kurz: EfA-Prinzip – in der Pilotierungsphase bereits erfolgreich umgesetzt wird. Seit Frühjahr 2022 können Alleinerziehende in mittlerweile vielen Kommunen in fast ganz Deutschland den Antragsprozess für Unterhaltsvorschuss komplett online durchführen.

Die Kommunen und ihre Bürger:innen sparen sich damit den oft umständlichen, papierintensiven Antragsprozess. Den Antrag können Alleinerziehende bei der jeweiligen kommunalen Unterhaltsvorschussstelle, die in der Regel beim Jugendamt angesiedelt ist, stellen.

UVO wird für Vollzugsbehörden flächendeckend in 13 Bundesländern auf kommunaler Ebene ausgerollt und somit alleinerziehenden Elternteilen in vielen Ländern und Kommunen angeboten.

Unterhaltsvorschuss ist eine Leistung, die mit circa 800.000 Leistungsberechtigten und circa 200.000 Neuanträgen pro Jahr besonders häufig nachgefragt wird.

"Unterhaltsvorschuss für alle anspruchsberechtigten Alleinerziehenden."

Funktionen für Eltern

Personen, die keinen oder nur unvollständig Unterhalt für ihr Kind oder ihre Kinder beziehen, können in bestimmten Fällen einen Antrag auf Unterhaltsvorschuss stellen. Zudem kann UVO auch von Personen genutzt werden, die bereits Unterhaltsvorschuss beziehen. Hierfür überprüft der zugehörige Dienst UVOJahr jährlich und vollständig online, ob eine Anspruchsberechtigung weiterhin besteht.

  • UVO – Antrag auf Unterhaltsvorschuss
  • UVOJahr – Jährliche Überprüfung der Anspruchsberechtigung auf Unterhaltsvorschuss
  • NavI – Nachsenden von Informationen, ermöglicht das gezielte Nachreichen von Informationen (beispielsweise Umzug), Nachweisen, und Ähnlichem

Bequem von zuhause aus

Der Onlinedienst ermöglicht eine zügige Überprüfung der Anspruchsberechtigung. Mit allen möglichen Anmeldungsverfahren, wie beispielsweise: BundID, kann sich beim Onlinedienst angemeldet werden. Die Anträge können mittels elektronischer Signaturen, sei es durch die Nutzung eines elektronischen Ausweisdokuments (AusweisApp2) oder durch Einreichung des Mantelbogens auf dem Postweg, authentifiziert werden. Sämtliche erforderlichen Nachweise können bequem in elektronischer Form hochgeladen werden. Die Anwendung wurde so konzipiert, dass sie benutzerfreundlich ist und auf Mobilgeräten eine einfache Nutzung ermöglicht. Barrierefreiheitsstandards gemäß BITV 2.0 sind angestrebt. Eine vollständig digitale Abwicklung des gesamten Antragsprozesses, inklusive der jährlichen Überprüfung der Antragsvoraussetzungen, ist möglich. Zusätzlich besteht die Option zur Zwischenspeicherung während der Antragserstellung für bis zu 30 Tage.

Die Vorteile auf einen Blick

  • Unterhaltsvorschuss Online (UVO): Umfassendes, OZG-konformes Paket von Onlinediensten.
  • Ermöglicht Kommunen und Bürgern vollständig digitale Abwicklung von Unterhaltsvorschuss-Angelegenheiten.
  • Perspektive: Direktanschluss der Fachverfahren der Kommunen an die Online-Antragsplattform.
  • EfA-Nachnutzungsmodell („Einer für Alle“): Länder und Kommunen können UVO zu günstigen Konditionen übernehmen.
  • Modernisierung der Verwaltungsprozesse und Erhöhung der Effizienz durch digitale Abwicklung.
  • Verbesserung des Bürgerservices durch benutzerfreundliche Online-Antragsplattform.
  • Unterstützung der Kommunen bei der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG).
  • UVO als Schlüssel zur digitalen Zukunft für Unterhaltsvorschussverfahren.

Jetzt anschließen – Kosten teilen

Ab 2024 tragen die nachnutzenden Bundesländer die Anbindungs- und Betriebskosten. Diese setzen sich unter anderem aus den Kosten zusammen, um den Onlinedienst bereitzustellen und den Betrieb zu koordinieren. Sie verteilen sich auf die Länder, die den Dienst mitnutzen. Je mehr Unterhaltsvorschuss-Stellen sich für die Mitnutzung entscheiden, desto günstiger wird es langfristig. Fast die Hälfte aller deutschen Jugendämter haben sich bereits an den Dienst anbinden lassen.

Beteiligte Bundesländer (Letter of Intent)

Fallgen der beteiligten Bundesländer: Bayern, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen

Technische Informationen