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Vaterschafts- / Mutterschaftsanerkennung und Sorgeerklärung (VMS)

Gezeichnetes Bild: Ein kleines Kind spielt. Darum herum Internetsymbole.

Erleichtern Sie mit dem Onlinedienst „Vaterschafts- / Mutterschaftsanerkennung und Sorgeerklärung (VMS)“ die Arbeit von Eltern, Jugend- und Standesämtern: Eltern finden darüber mühelos das zuständige Amt, um eine Vaterschaft, Mutterschaft und gemeinsame Sorge für ein Kind zu erklären. Zudem können sie einfach Termine anfragen, damit sie die Urkunde erhalten. Durch einen Vorabcheck bekommen die Ämter nur Anfragen von Nutzenden, die die Voraussetzung für die Leistung erfüllen. Außerdem unterstützt der Onlinedienst die Jugend- und Standesämter dabei, den Termin für die Urkunde vorzubereiten.

Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen zum Onlinedienst:
vater-mutter-sorge@betriebskoordination.bremen.de

"Schnell. Einfach. Sicher. Der bequeme Weg für Eltern zur Urkunde im Jugend- oder Standesamt."

So funktioniert's: Informieren, Daten eingeben und Termin erhalten.

  1. Informieren:
    Auf der Startseite des Onlinedienstes finden Eltern Informationen über die Leistungen und den Prozess zur Urkunde. Häufige Fragen und Antworten finden sie im FAQ-Bereich. So stellt der Onlinedienst übersichtlich alle notwendigen Informationen bereit.
  2. Voraussetzungen abklären:
    Vor der Anfrage beim Amt durchlaufen Eltern einen Vorabcheck, um zu prüfen, ob sie eine Urkunde erhalten können und welche Unterlagen sie benötigen. Falls die Eltern die Voraussetzungen nicht erfüllen, bekommen sie einen Hinweis. Der Vorabcheck stellt sicher, dass nur Nutzende, die die Voraussetzungen erfüllen, eine Urkunde anfragen. Bei Bedarf können die Eltern jedoch über die eingeblendeten Kontaktdaten des Amtes individuelle Rückfragen stellen.
  3. Termin anfragen:
    Erfüllen die Eltern die Voraussetzungen, werden sie zu einem Onlineformular weitergeleitet. Dort geben sie ihre und die Daten des Kindes ein, sofern es bereits geboren ist. Die Nutzenden wählen zudem einen Wunschtermin aus und senden alle Angaben an das Jugend- oder Standesamt.

  4. Im Jugend- oder Standesamt


  5. Anfrage erhalten:
    Der Vorabcheck und die personenbezogenen Daten, welche die Eltern bereits übermittelt haben, verkürzen die Bearbeitungszeit im Amt um 50 Prozent. Denn die Mitarbeitenden müssen weniger Beratungszeit aufwenden und keine manuellen Eingaben mehr tätigen. Sie prüfen die Angaben der Eltern lediglich auf Richtigkeit.
  6. Termin nennen:
    Das Amt kontaktiert die Eltern per E-Mail, um den Wunschtermin für die Urkunde zu bestätigen oder einen alternativen Termin vorzuschlagen.
  7. Termin findet statt:
    Ihre Urkunde erhalten die Eltern vor Ort in der Behörde.

Die Vorteile auf einen Blick

Gezeichnet: Frau rechts daneben ein Glühbirnensymbol
  • drei Dienste in einem umfassenden Paket, das dem Onlinezugangsgesetz (OZG) entspricht
  • einen digitalen Prozess, der die Beurkundung im Amt für Eltern und Behörden vereinfacht
  • den Onlinedienst mobil nutzen
  • in Zukunft: den Onlinedienst barrierefrei nutzen – nach der „Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz“ (BITV 2.0)
  • Termine online anfragen
  • Daten bis zu 30 Tage im Formular zwischenspeichern
  • in Zukunft: Daten direkt in das Fachverfahren, das heißt das Computerprogramm der Behörde, übertragen

Jetzt anschließen – Kosten teilen

Im Jahr 2023 übernimmt Bremen die Kosten, um bis zu drei Kommunen pro Land an den Onlinedienst „Vaterschafts- / Mutterschaftsanerkennung und Sorgeerklärung (VMS)“ anzuschließen.

Ab 2024 tragen die nachnutzenden Bundesländer die Anbindungs- und Betriebskosten. Diese setzen sich unter anderem aus den Kosten zusammen, um den Onlinedienst bereitzustellen und den Betrieb zu koordinieren. Sie verteilen sich auf die Länder, die den Dienst mitnutzen. Da die Länder noch nicht feststehen, kann Bremen die Betriebskosten aktuell noch nicht beziffern. Je mehr Länder sich jedoch für die Mitnutzung entscheiden, desto günstiger wird es.

Beteiligte Bundesländer (Letter of Intent) und Pilotierung

Landesflaggen von Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Thüringen

Technische Informationen

  • Genutztes Format, um Daten elektronisch zwischen Behörden auszutauschen: XFamilie
  • Beauftragter IT-Dienstleister, der den Onlinedienst betreibt: Dataport

Digitaler Service für Bürger:innen