Sie sind hier:
  • Aktuelles
  • Onlinedienste für Familien: Bremen informiert Kommunen über die Mitnutzung standesamtlicher und jugendamtlicher Onlinedienste

Onlinedienste für Familien: Bremen informiert Kommunen über die Mitnutzung standesamtlicher und jugendamtlicher Onlinedienste

Frau sitzt vor einem Laptop und nimmt an Videokonferenz teil

Am 10. und 11. Oktober. 2023 lud die Freie Hansestadt Bremen kommunale Akteurinnen und Akteure zu zwei Infoveranstaltungen zu den standesamtlichen und jugendamtlichen Onlinediensten aus Bremen ein.

An den beiden Tagen kamen insgesamt 700 Akteurinnen und Akteure aus Jugend- und Standesämtern sowie Vertreterinnen und Vertreter aus den Bundesländern sowie dem Themenfeld Familie und Kind online zusammen.

Am ersten Tag wurden die Onlinedienste für jugendamtliche Leistungen vorgestellt. Dazu gehören unteranderem „Unterhaltsvorschuss Online“ (UVO), „Hilfen zur Erziehung Online“ oder „Dein Kitaplatz“.

UVO ist eine der ersten OZG-Leistungen, die nach dem "Einer für Alle" (EfA)-Prinzip in der Pilotierungsphase bereits erfolgreich und vielerorts ausgerollt ist. Mit dem Dienst können Alleinerziehende Unterhaltvorschuss beantragen, wenn ihr Kind zu dem Zeitpunkt keinen Unterhalt bekommt. „Hilfen zur Erziehung Online“ unterstützt Kinder, Jugendliche und Familien, die sich in einer persönlichen oder familiären Not befinden. Der Dienst bietet ausführliche Informationen, Kontaktmöglichkeiten zu Jugendämtern und digitale Anträge auf entsprechende Hilfen. Mit „Dein Kitaplatz“ können Eltern und Sorgeberechtigte ihr Kind digital und papierlos für einen Betreuungsplatz anmelden.

Am zweiten Tag lag der Schwerpunkt auf den standesamtlichen Leistungen mit den Onlinediensten „Ehe Online“ und „Geburtsanzeige durch Einrichtungen“.

„Ehe Online“ ermöglicht es Paaren ihre Eheschließung online vorzubereiten und einige Verwaltungsleistungen online zu erledigen. Mit der „Digitalen Geburtsanzeige durch Einrichtungen“ können Kliniken und Geburtshäuser die Daten von Geburten aufnehmen und direkt bei den jeweiligen Standesämtern anzeigen – ganz einfach digital, papierlos und ohne mögliche Übertragungsfehler.

Neben der Vorstellung der Onlinedienste wurden die Teilnehmenden über die Mitnutzung informiert. Denn nur wenn sich Länder, Kommunen und Ämter für eine Mitnutzung der Dienste entscheiden, kommen die digitalen Leistungen – mit all ihren Vorzügen – bei Bürgerinnen und Bürgern sowie den Mitarbeitenden in den Ämtern an. Dementsprechend klärte Bremen mit den Veranstaltungen auch über die finanziellen und rechtlichen Rahmenbedingungen der Mitnutzung auf. Dr. Martin Hagen, Staatsrat beim Senator für Finanzen, betont die Bedeutung dieser kommunalen Veranstaltungen:

„Es ist wichtig, dass diejenigen, die die Onlinedienste entwickeln, mit den Personen zusammenkommen, die sie später in ihrer täglichen Arbeit aktiv nutzen werden. Nur so schaffen wir Verständnis und Transparenz für die Nachnutzung der Onlinedienste und bauen eventuelle Hürden und Bedenken ab.“


Hintergrund

Das Themenfeld Familie & Kind aus Bremen entwickelt Onlinedienste, die Familien und Paaren zugutekommen. Gleichzeitig erleichtern die digitalen Leistungen auch die Arbeitsabläufe für Mitarbeitende aus Jugend- und Standesämtern. Termine koordinieren, Daten erfassen und übertragen – all diese Prozesse werden durch die Onlinedienste einfacher oder entfallen sogar komplett. So bleibt den Mitarbeitenden in den Ämtern mehr Zeit für persönliche Beratungen, die dabei helfen, die richtige Leistung für Familien und Paare zu finden.

Weitere Informationen:
Bremer Portal für Mitnutzung