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Neue Familienleistungen aus Bremen im Marktplatz für EfA-Leistungen

Ehe, Unterhalt und Co.: Bremen digitalisiert Leistungen, die den Alltag von Familien und Behörden in ganz Deutschland vereinfachen. Jetzt finden Länder zur Mitnutzung sieben neue Bremer Onlinedienste im Marktplatz für EfA-Leistungen.

Auf dem Marktplatz für EfA-Leistungen von govdigital können Länder und Kommunen viele digitale Verwaltungsleistungen, die andere Bundesländer nach dem Einer-für-Alle (EfA)-Prinzip entwickelt haben, zur Mitnutzung finden. Unterhaltsvorschuss Online (UVO) war 2023 der erste Onlinedienst, der dort aus Bremen verfügbar war. Jetzt hat Bremen gleich sieben weitere Familienleistungen auf dem Marktplatz zur Verfügung gestellt.

Das sind die neuen Onlinedienste aus Bremen auf dem Marktplatz:

  • Adoption Digital
  • Pflegekinderwesen Digital
  • Beistandschaft Online
  • Kinderwunsch Online
  • Hilfen zur Erziehung Online
  • Digitale Geburtsanzeige durch Einrichtungen
  • Vaterschafts- und Mutterschaftsanerkennung und Sorgeerklärung

Senator für Finanzen Björn Fecker freut sich:

„Familienleistungen betreffen sehr viele Bürger:innen, dazu gehört auch die vulnerable Gruppe von Jugendlichen und Kindern. Deswegen ist es umso wichtiger, dass die Onlinedienste aus Bremen deutschlandweit bereitstehen und von allen genutzt werden können."


Einfache Anträge für Familienleistungen

Die Vorteile der Onlinedienste sind vielfältig: Paare, Eltern, Alleinerziehende und Kinder profitieren von der Digitalisierung und können dadurch schneller und einfacher Leistungen beantragen und erhalten. Zum Beispiel können Alleinerziehende eine Beistandschaft für ihr Kind von zu Hause aus beantragen. Familien, die sich in herausfordernden Situationen befinden, können mit „Hilfen zur Erziehung Online“ schnell mit dem Jugendamt in Kontakt treten und Unterstützung erhalten. Nicht verheiratete Eltern können die gemeinsame Sorge für Ihr Kind sowie Vaterschafts- und Mutterschaftsanerkennung beantragen. Und mit dem Dienst „Digitale Geburtsanzeige für Einrichtungen“ können Geburtseinrichtungen Daten des Kindes digital an Standesämter übermitteln.

Doch auch für zuständige Behörden liegen die Vorteile auf der Hand: Die digitalisierten Dienste reduzieren die Termine vor Ort, sodass Antragstellende nur noch zu Beratungsgesprächen oder Beurkundungen in das zuständige Amt müssen. Daten kommen direkt digital an, sodass unnötiges Einscannen entfällt.

Die Vorteile der Onlinedienste im Überblick:

  • Umfangreiche Online-Informationsangebote
  • Vorab-Checks durch Überprüfung von Voraussetzungen
  • Schneller digitaler Kontakt zu den Ämtern
  • Digitale Bearbeitung von Anträgen
  • Schnelle Bearbeitungszeiten
  • Weniger Wege zum Amt
  • Weniger Zettelwirtschaft

Weitere Informationen: