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(Vor-)Anmeldung der Eheschließung

Ein Mann und eine Frau sitzen lächelnd vor einem Laptop.

Vor jedem Ja-Wort steht in Deutschland die (Vor-)Anmeldung der Eheschließung. Während der (Vor-)Anmeldung wählt das Paar beispielsweise Wunschdatum und -ort der standesamtlichen Trauung aus und kann alle benötigten Dokumente abgeben.

Im Onlinedienst können Paare Kopien der Geburtsurkunde und Co. nun online einreichen und in einem Traukalender den gewünschten Termin und Ort der Eheschließung auswählen. Sogar Musikwünsche und Angaben zu den Trauzeug:innen sind möglich. Alle Daten kommen gesammelt beim zuständigen Standesamt an, sodass Standesbeamt:innen sie leicht direkt digital ablegen und weiter bearbeiten können. Behördengänge für Bürger:innen werden auf ein gesetzlich vorgeschriebenes Minimum reduziert.

Alle Projektinformationen finden Sie auch in einer PDF zusammengefasst:
Produktdatenblatt (Vor-)Anmeldung der Eheschließung (pdf, 179.2 KB)

Projektinformationen

Produktname

(Vor-)Anmeldung der Eheschließung

Verantwortliches Umsetzungsprojekt (UP)

Eheschließung

Weitere Leistungen des UPs

  • Ehefähigkeitszeugnis
  • Ehe- und Lebenspartnerschaftsurkunde
  • Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe

Projektstatus

Die Freie Hansestadt Bremen und das Land Hessen setzen die Onlineanträge des Umsetzungsprojektes Eheschließung gemeinsam um. Anbindungen erfolgen aktuell im Rahmen des Rollouts deutschlandweit.

Federführende Bundesländer

Freie Hansestadt Bremen / Land Hessen (in Kooperation)

Fachlich zuständiges Bundesressort

Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)

Federführendes Bundesressort

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)

Ansprechpartner

up-eheschliessung@ozg-umsetzung.de

Vorteile/Nutzen des Onlinedienstes

  • digitaler OZG-konformer Antragsprozess
  • einfach digitale medienbruchfreie Antragstellung
  • effizientere und schnellere Bearbeitung des Antrags
  • Anbindung an Fachverfahren
  • Barrierefreiheit nach BITV 2.0

Beschreibung des Onlinedienstes

Leistungsumfang

Antragsverfahren zur Voranmeldung und Anmeldung der Eheschließung.

Funktionsweise

  • Anmeldung mit dem neuen Personalausweis oder Elektronischer Identitätsnachweis (eID) über das Nutzerkonto Bund
  • Nachweise mit späterem Nachreichen der Originale:
  • Benötigte Unterlagen als Upload:
    • aktuelle Bescheinigung zum Wohnort
    • Geburtsurkunde/Auszug aus dem Geburtenregister
    • Personalausweis/Reisepass
    • Nachweis über vorherige Ehen oder Lebensgemeinschaften
  • Auswahl eines Traustandesamtes und Wunschangaben zum Trautermin
  • Gebührenabwicklung über ePayment (nur bei Anmeldung)
  • Ergebnis ist die Prüfung der Ehegeschäftsfähigkeit sowie Terminreservierung für die Eheschließung im Standesamt

Beschreibung der Zielgruppe

Den Antrag auf Anmeldung der Eheschließung können deutsche Staatsangehörige stellen, deren Geburt in Deutschland beurkundet wurde und die ledig sind.
Den Antrag auf Voranmeldung der Eheschließung können alle Personen stellen, die in Deutschland eine Eheschließung durchführen wollen.

Beteiligte Bundesländer (Letter of Intent – LOI)

  • Schleswig-Holstein
  • Hamburg
  • Bremen
  • Niedersachsen
  • Nordrhein-Westfalen
  • Hessen
  • Rheinland-Pfalz
  • Thüringen
  • Berlin
  • Brandenburg
  • Bayern

Technische Beschreibung des Onlinedienstes

Genutzter technischer Standard

XÖV des XPersonenstands

Technische Voraussetzungen

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Koordinierungsstelle für IT-Standards der Freien Hansestadt Bremen (KoSIT).

Kostenschätzung zur Mitnutzung

Die Kosten für die Leistung Voranmeldung und Anmeldung der Eheschließung setzen sich unter anderem aus den Kosten für die Bereitstellung des Onlinedienstes und den Kosten für die Betriebskoordination zusammen. Sie verteilen sich auf die Länder, die die Leistung mitnutzen. Da diese noch nicht feststehen, können die Betriebskosten aktuell noch nicht konkret beziffert werden. Fest steht: Je mehr Länder sich für die Mitnutzung entscheiden, desto günstiger wird es.

Finanzierung

Für das Jahr 2023 wird zurzeit durch den IT-Planungsrat eine mögliche Finanzierung des Betriebs diskutiert. Der Bund beabsichtigt, sein Engagement im Digitalisierungsprogramm Föderal im gleichen Maße wie bisher – über das Jahr 2022 hinaus bis zum Ende des Jahres 2023 – fortzusetzen, soweit der Bundeshaushaltsplan 2023 dafür Haushaltsmittel vorsieht (Quelle: Beschluss IT-PLR, 38. Sitzung).

Beauftragte IT-Dienstleister

ekom21 - KGRZ Hessen
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Carlo-Mierendorff-Straße 11
35398 Gießen
www.ekom21.de

Schnittstellen und Fachverfahren

  • Fachverfahren AutiSta über den Standard XPersonenstand
  • Datenrouting über DVDV

Weiterführende Informationen

OZG-Hessen

https://ozg.hessen.de/

Freie Hansestadt Bremen (Themenfeldseite)

https://www.finanzen.bremen.de/digitalisierung/ozg-themenfeld-familie-kind/ozg-umsetzungsprojekte/eheschliessung-98876

News

Aktuelle Meldungen: Seite Eheschließung

  • Der Senator für Finanzen

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