Sie sind hier:

Sorgeregister-Plattform – Vernetzung kommunaler Sorgeregister als Schlüssel zu digitalen Ende-zu-Ende-Prozessen

Eine Frau umarmt ein Kind, in der rechten Hand hat sie einen Aktenordner.

Zu Beginn des Jahres 2023 wurde in der Freien Hansestadt Bremen das von der FITKO finanzierte Umsetzungsprojekt „Sorgeregister-Plattform – Vernetzung kommunaler Sorgeregister“ initiiert, um den Abruf digitaler Nachweise zum Sorgerecht zu erproben. Das Umsetzungsprojekt versteht sich als Registermodernisierungsprojekt. Es ist eine Schlüsselkomponente, um Prozesse im Themenkomplex Familie und Kind vollständig Ende-zu-Ende zu digitalisieren.

Ziel des Projektes ist es, sorgerechtsrelevante Daten aus den Sorgeregistern der Jugendämter so bereitzustellen, dass diese im Rahmen eines Onlinedienstes digital abgerufen werden können. Nachweise müssen dann nicht mehr als (eingescannte) Papierdokumente beigefügt werden, sondern die relevanten Daten können über eine digitale Datenabfrage von der Sorgeregister-Plattformabgerufen werden. Das entlastet Bürger:Innen von der manuellen Nachweispflicht und reduziert die Aufwände für die Jugendämter.

Die Funktionalitäten der Sorgeregister-Plattform werden zunächst in der Freien Hansestadt Bremen erprobt und pilotiert. An der Pilotierung sind zudem auch Hamburg und die Stadt Wuppertal beteiligt. Die so gewonnenen Erkenntnisse sollen die Grundlage schaffen, um langfristig digitale Datenabrufe über eine oder mehrere Sorgeregister-Plattformen aus allen angeschlossenen Sorgeregistern vornehmen zu können.

Funktionen

Die Sorgeregister-Plattform soll als „Datendrehscheibe“ zwischen den kommunalen Datenbeständen fungieren, so dass diese perspektivisch in das National Once-Only-Technical-System (NOOTS) als Data Provider eingebunden werden können. Um dieses Ziel zu erreichen, stellt die Sorgeregister-Plattform Schnittstellen für den automatisierten Datenabruf aus den Sorgeregistern zur Verfügung (basierend auf dem Standard xFamilie), an die sich die jeweiligen Jugendämter anbinden. Die Jugendämter können dabei weiterhin ihr Sorgeregister in ihren jeweiligen Fachverfahren führen.

Um Daten für den automatisierten Abruf bereitstellen zu können, enthält die Sorgeregister-Plattform eine eigene Nachweisdatenbank. Diese speichert nur die für die Auskunft aus dem Sorgeregister notwendigen Daten, welche in regelmäßigen Abständen mit den angeschlossenen Sorgeregistern abgeglichen werden. Der Abruf von Daten aus der Nachweisdatenbank erfolgt durch eine Auskunftskomponente, die ebenfalls durch die Sorgeregister-Plattform bereitgestellt wird.

Digitalisierungshemmnisse abbauen und Potential digitaler Sorgeregister nutzen

Das Umsetzungsprojekt orientiert sich eng an den bestehenden Rechtsgrundlagen, nimmt aber auch mögliche Änderungsbedarfe in den Blick, um das Potenzial digitaler Sorgeregister-Plattformen heben zu können. Für eine erfolgreiche und möglichst effiziente Digitalisierung ergeben sich rechtliche Anpassungsbedarfe. Diese wurden im Rahmen des Projektes identifiziert und als Handlungsempfehlungen in einem Whitepaper zusammengefasst. Ziel dieser Handlungsempfehlungen ist es, Digitalisierungshemmnisse abzubauen, um so langfristig eine moderne, effiziente, rechtssichere und bundeslandübergreifende Registerstruktur zu etablieren.

Die Vorteile auf einen Blick

  • Automatisierter Datenabruf aus den angebundenen Sorgeregistern durch Online-Anträge
  • Anbindung der kommunalen Sorgeregister an das National Once-Only-Technical-System (NOOTS) über die Sorgeregister-Plattform
  • Reduktion des Arbeitsaufwandes bei den am Prozess beteiligen Jugendämtern
  • Unveränderte Zuständigkeiten der kommunalen Jugendämter

Bei Interesse an diesem Projekt, den Handlungsempfehlungen für Rechtsänderungen und/oder der Mit-/Nachnutzung bitte gerne melden.