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Sorgeregister-Plattform – Vernetzung kommunaler Sorgeregister als Schlüssel zu digitalen Ende-zu-Ende-Prozessen

Eine Frau umarmt ein Kind, in der rechten Hand hat sie einen Aktenordner.

Zu Beginn des Jahres 2023 wurde in der Freien Hansestadt Bremen das von der FITKO finanzierte Umsetzungsprojekt „Sorgeregister-Plattform – Vernetzung kommunaler Sorgeregister“ initiiert, um den Abruf digitaler Nachweise zum Sorgerecht zu erproben.

Ziel des Projektes ist es, sorgerechtsrelevante Daten so bereitzustellen, dass diese im Rahmen eines Onlinedienstes digital abgerufen werden können. Nachweise müssen dann nicht mehr als Papierdokumente beigefügt werden, sondern die relevanten Daten können über eine digitale Datenabfrage an das registerführende Jugendamt übermittelt werden. Das entlastet Bürger:Innen von der manuellen Nachweispflicht und reduziert die Aufwände für die registerführenden Jugendämter.

Die Funktionalitäten der Sorgeregister-Plattform werden zunächst in der Freien Hansestadt Bremen erprobt und pilotiert. Die so gewonnenen Erkenntnisse sollen die Grundlage schaffen, um langfristig digitale Datenabrufe über eine oder mehrere Sorgeregister-Plattformen aus allen angeschlossenen Sorgeregistern vornehmen zu können.

Funktionen

Die Sorgeregister-Plattform soll als „Datendrehscheibe“ zwischen den kommunalen Jugendämtern fungieren. Egal ob Daten in ein Sorgeregister eingetragen oder abgerufen werden – die Plattform stellt sicher, dass Informationen effizient und datenschutzkonform ausgetauscht werden können. Bereits existierende Fachverfahren in den Jugendämtern und Onlinedienste für Bürger:Innen werden so eingebunden, dass vollständig digitale Ende-zu-Ende-Prozesse möglich sind.

Um dies zu erreichen, soll die Sorgeregister-Plattform eine eigene Nachweisdatenbank umfassen. Die Nachweisdatenbank speichert nur die für die Auskunft aus dem Sorgeregister notwendigen Daten, welche in regelmäßigen Abständen mit den angeschlossenen Sorgeregistern abgeglichen werden. Der Abruf von Daten aus der Nachweisdatenbank erfolgt durch eine Auskunftskomponente, die ebenfalls durch die Sorgeregister-Plattform bereitgestellt wird.

Die Sorgeregister-Plattform ist modular aufgebaut. Für Jugendämter mit vollwertiger Fachverfahrenslösung ist ein vollintegrativer Ansatz möglich. Das heißt, dass die Sorgeregister-Plattform ausschließlich als "Daten- und Auskunftsdrehscheibe" dient. Ist in einem Jugendamt noch kein solches Fachverfahren im Einsatz, werden über die Sorgeregister-Plattform ergänzende Komponenten für die Datenerfassung und Datenspeicherung bereitgestellt.

Digitalisierungshemmnisse abbauen und Potential digitaler Sorgeregister nutzen

Das Umsetzungsprojekt orientiert sich eng an den bestehenden Rechtsgrundlagen, nimmt aber auch mögliche Änderungsbedarfe in den Blick, um das Potenzial digitaler Sorgeregister-Plattformen heben zu können. Für eine erfolgreiche Digitalisierung ergeben sich rechtliche Anpassungsbedarfe. Diese werden im Rahmen des Projektes identifiziert und als Handlungsempfehlungen zusammengefasst. Ziel dieser Handlungsempfehlungen ist es, Digitalisierungshemmnisse abzubauen, um so langfristig eine moderne, effiziente, rechtssichere und bundeslandübergreifende Registerstruktur zu etablieren.

Die Vorteile auf einen Blick

  • Effizienter Datenaustausch durch vernetzte Register und automatisierte Prozesse
  • Digitale Ende-zu-Ende-Prozesse durch Anbindung bestehender Onlinedienste und Fachverfahren
  • Abruf digitaler Registerdaten für Online-Anträge oder für die Auskunft über die Alleinsorge als eigenständiges Dokument
  • Reduktion des Arbeitsaufwandes bei den am Prozess beteiligen Jugendämtern
  • Zuständigkeiten der kommunalen Jugendämter bleiben unverändert

Bei Interesse an diesem Projekt, den Handlungsempfehlungen für Rechtsänderungen und/oder der Mit-/Nachnutzung bitte gerne melden.