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Ehefähigkeitszeugnis

Ein Mann im Anzug trägt eine Frau im Hochzeitskleid auf dem Rücken.

Paare, die im Ausland heiraten möchten, benötigen neben den einschlägigen Dokumenten zur Anmeldung der Eheschließung oft auch ein Ehefähigkeitszeugnis. Dieses Zeugnis beweist, dass der Eheschließung keine Hinderungsgründe nach deutschem Recht entgegenstehen und hat eine Gültigkeit von sechs Monaten. Eine Beantragung ist demnach lediglich bei einer Eheschließung im Ausland notwendig. Ob ein Ehefähigkeitszeugnis erforderlich ist, hängt vom Land ab, in dem die Ehe geschlossen werden soll.

In Deutschland wird jährlich etwa 25.000 Mal ein Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses beim Standesamt gestellt. Der Onlinedienst „Ehefähigkeitszeugnis“ vereinfacht die Beantragung und deren Bearbeitung sowohl für die Verwaltung als auch für die Bürger:innen.

Alle Projektinformationen finden Sie auch in einer PDF zusammengefasst:
Produktdatenblatt Ehefähigkeitszeugnis (pdf, 179.4 KB)

Projektinformationen

Ehefähigkeitszeugnis

Eheschließung

Weitere Leistungen des UPs

  • Voranmeldung und Anmeldung der Eheschließung
  • Ehe- und Lebenspartnerschaftsurkunde
  • Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe

Die Freie Hansestadt Bremen und das Land Hessen setzen die Onlineanträge des Umsetzungsprojektes Eheschließung gemeinsam um. Anbindungen erfolgen aktuell im Rahmen des Rollouts deutschlandweit.

Bremen / Hessen (in Kooperation)

Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)

  • digitaler OZG-konformer Antragsprozess
  • sichere Authentifizierung mittels eID-Funktion
  • einfach digitale medienbruchfreie Antragstellung
  • in der Regel keine persönliche Vorsprache
  • effizientere und schnellere Bearbeitung des Antrags
  • Anbindung an Fachverfahren
  • Barrierefreiheit nach BITV 2.0

Beschreibung des Onlinedienstes


Ein Antragsverfahren zur Beantragung des Ehefähigkeitszeugnisses.

  • Anmeldung mit dem neuen Personalausweis oder Elektronischer Identitätsnachweis (eID) über das Nutzerkonto Bund
  • Nachweise als Upload mit späterem Nachreichen der Originale, benötigte Unterlagen als Upload:
    • Geburtsurkunde / Auszug aus dem Geburtenregister
    • Personalausweis / Reisepass
    • Nachweis über vorherige Ehen oder Lebensgemeinschaften
  • Gebührenabwicklung über ePayment
  • Ergebnis der Prüfung ist das Ehefähigkeitszeugnis zur Vorlage bei der Eheschließung im Ausland

Den Antrag können folgende Personen stellen:

  • mindestens eine Person muss zum Zeitpunkt der Antragstellung die deutsche Staatsangehörige besitzen
  • Schleswig-Holstein
  • Hamburg
  • Bremen
  • Niedersachsen
  • Nordrhein-Westfalen
  • Hessen
  • Rheinland-Pfalz
  • Thüringen
  • Berlin
  • Brandenburg
  • Bayern

Technische Beschreibung des Onlinedienstes

XÖV des XPersonenstands

Die Kosten für die Leistung Ehefähigkeitszeugnis setzen sich unter anderem aus den Kosten für die Bereitstellung des Onlinedienstes und den Kosten für die Betriebskoordination zusammen. Sie verteilen sich auf die Länder, die die Leistung mitnutzen. Da diese noch nicht feststehen, können die Betriebskosten aktuell noch nicht konkret beziffert werden. Fest steht: Je mehr Länder sich für die Mitnutzung entscheiden, desto günstiger wird es.

Für das Jahr 2023 wird zurzeit durch den IT-Planungsrat eine mögliche Finanzierung des Betriebs diskutiert. Der Bund beabsichtigt, sein Engagement im Digitalisierungsprogramm Föderal im gleichen Maße wie bisher – über das Jahr 2022 hinaus bis zum Ende des Jahres 2023 – fortzusetzen, soweit der Bundeshaushaltsplan 2023 dafür Haushaltsmittel vorsieht (Quelle: Beschluss IT-PLR, 38. Sitzung).

ekom21 - KGRZ Hessen
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Carlo-Mierendorff-Straße 11
35398 Gießen
www.ekom21.de

  • Fachverfahren AutiSta über den Standard XPersonenstand
  • Datenrouting über DVDV

Weiterführende Informationen

Aktuelle Meldungen: Seite Eheschließung