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FAQ Auszug aus dem Sorgeregister (Negativbescheinigung)

Eine Frau mit einem Kind auf dem Arm schaut auf einen Computer

FAQ Auszug aus dem Sorgeregister (Negativbescheinigung)

Grundsätzlich werden alle Leistungen und Onlinedienste als sogenannte EfA-Leistungen konzipiert, das heißt, dass ein Bundesland die Leistungen umsetzt und andere diese nachnutzen können. Es existiert kein „typischer" Weg der Nachnutzung, da der Prozess von einigen Faktoren abhängt. Jedoch muss eine Nachnutzung in Abstimmung der Kommune und dem Bundesland erfolgen. Die danach folgenden Schritte richten sich nach den individuellen Begebenheiten der Kommune, des Bundeslandes und dem technischen Dienstleister Dataport.

Für die Anmeldung der Nachnutzung ist keine konkrete Frist vorgegeben. Für die Planung zur Bereitstellung der finanziellen Mittel in den jeweiligen Bundesländern ist eine frühzeitige Anmeldung in Form der Unterzeichnung des Letter of Intents (LoI) gewünscht. Der Letter of Intent wird von den jeweils zuständigen OZG Koordinator:innen der Leistungen der Bundesländer unterschrieben.

Der Onlinedienst wird über den Fitstore erhältlich sein.

Die Umsetzung und Anbindung der Onlinedienste wird von Dataport geleistet.

Der Onlinedienst in bürgernaher Sprache und Leichter Sprache bereitgestellt sowie über individuelle Spracheinstellungen verfügen.

Die Schnittstellenanbindung ist stark von den individuellen Begebenheiten in der Kommune abhängig. Etwaige Fachverfahren und bereits genutzte Postfächer können angebunden werden. Als Postfach wird derzeit die dDataBox von Dataport genutzt

Grundsätzlich werden Schnittstellen zur Authentifizierung der Nutzenden mit dem Nutzerkonto Bund, zur sichereren Übermittlung der Daten, zur Anmeldung der Mitarbeitenden der Kommune sowie zur Kommunikation zwischen Behörde und Bürger:innen geschaffen.

Der Datenfluss hängt von individuellen fachlichen und technischen Begebenheiten vor Ort in der Kommune ab.

Der Clickdummy ist ein offenes Bearbeitungsprogramm, um dem Entwicklungsteam eine bildhafte Vorstellung des Konzepts zu liefern. Da im Clickdummy die Seiten angelegt und bearbeitet werden, können keine Zugriffe erteilt werden.

Nein. Nur die (Geburts-)Jugendämter sind für Auskünfte aus dem Sorgeregister (Negativbescheinigungen) zuständig.

Der Auszug aus dem Sorgeregister darf nur von der betreffenden Mutter angefordert und an sie übermittelt werden. Ausgenommen sind Personen, die eine schriftliche Vollmacht vorlegen können. Die betreffende Mutter muss sich anhand der BundID verifizieren. So kann das Jugendamt nachvollziehen, ob es sich um die korrekte Person handelt. Je nach Region können verschiedene Nachweise, wie Geburtsurkunde oder Geburtsbescheinigung des betreffenden Kindes, erforderlich sein und hochgeladen werden.

Bei jedem Kind liegt eine individuelle Rechtsgrundlage vor. Es kann beispielsweise sein, dass zwei Kinder einer Mutter unterschiedliche Väter haben und individuelle rechtliche Vereinbarungen vorliegen. Daher ist es nicht möglich, für mehrere Kinder gleichzeitig eine Anfrage zu stellen.